Ausländischer Führerausweis in der Schweiz: die Fristen und warum der Zeitpunkt zählt
Wie lange darfst du mit dem ausländischen Ausweis fahren?
Ab deinem Anmeldedatum in der Schweiz, also ab der Aufenthaltsbewilligung, darfst du zwölf Monate lang mit deinem ausländischen Führerausweis fahren. Wer vorher hier ist, gilt als Tourist und darf ohnehin fahren. Innerhalb dieser Frist solltest du den Antrag auf Umtausch stellen. Danach bist du nicht mehr berechtigt, in der Schweiz ein Fahrzeug zu führen.
Was passiert, wenn du die Frist verpasst?
Umtauschen kannst du deinen Ausweis auch später noch, entschieden wird das vom Strassenverkehrsamt im Einzelfall.
Ist die Frist abgelaufen, darfst du nicht mehr fahren. Erst mit dem Einladungsschreiben zur Kontrollfahrt darfst du wieder ans Steuer, das Schreiben sagt ausdrücklich, ob allein oder in Begleitung. Nach bestandener Kontrollfahrt bekommst du den Schweizer Führerausweis.
Warum der Zeitpunkt wichtiger ist als die Frist selbst
Hier liegt der Unterschied, den viele nicht kennen.
Wer den Antrag zum Beispiel drei Monate nach der Anmeldung stellt, darf die restlichen neun Monate weiterfahren und hat entsprechend Zeit, sich vorzubereiten. Wer erst nach Ablauf der zwölf Monate einreicht, darf bis zum Einladungsschreiben nicht fahren. Du übst also im Alltag weiter, während dein Antrag bearbeitet wird, und kannst dich in Ruhe vorbereiten.
Reichst du den Antrag erst nach Ablauf der zwölf Monate ein, wird es eng. Die Prüfung der Unterlagen dauert oft mehrere Wochen. Danach kommt das Aufgebot zur Kontrollfahrt, häufig nochmals einen Monat später. Den Termin kannst du in der Regel nur einmal und höchstens um 30 Tage verschieben. Im günstigsten Fall bleiben dir rund drei Monate, und fahren darfst du in dieser Zeit nicht.
Wer schon länger nicht mehr am Steuer sass oder noch grössere Lücken hat, tut sich damit deutlich schwerer. Genau deshalb lohnt es sich, früh einzureichen, auch wenn die Frist noch lange nicht abgelaufen ist.
Was heisst das für dich konkret?
Stell den Antrag, sobald du in der Schweiz angemeldet bist. Du verlierst nichts dabei, und du gewinnst Zeit. Ob in deinem Fall überhaupt eine Kontrollfahrt nötig ist, hängt vom Ausstellungsland deines Ausweises ab. Das kläre ich für dich ab, bevor du irgendetwas buchst.
Stand: August 2026. Verbindlich ist die Auskunft des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts des Kantons Bern.
Wie der Umtausch danach abläuft, welche Dokumente du brauchst und wie lange die Bearbeitung dauert, steht im Artikel Ausländischen Führerausweis in Bern umtauschen. Pakete und Preise findest du auf der Seite Führerausweis umtauschen in Bern.
Stand: August 2026. Verbindlich sind die Angaben des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts des Kantons Bern.